Was leistet der WEG-Verwalter?
Der ehemalige Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, Dr. Oscar Schneider, hat das Berufsbild des Verwalters treffend formuliert:
„Der Verwalter hat eine Vielzahl von Aufgaben zu bewältigen. Er hat für bestimmte Angelegenheiten kraft Gesetz die Stellung eines Vertreters der Eigentümergemeinschaft, er leitet die Wohnungseigentümerversammlung, er ist verantwortlich für die Durchführung der Beschlüsse der Wohnungseigentümer, für die Durchführung der Hausordnung und für die immer wichtiger gewordene ordnungsgemäße Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums.
Die Vielfalt dieser Aufgaben erfordert Qualifikation und Erfahrung auf den verschiedensten Gebieten. Dies reicht von rechtlichen bis hin zu technischen Fragen. Dies erfordert auch sehr viel an psychologischem Einfühlungsvermögen, an Verhandlungsgeschick, um die Interessen der verschiedenen Wohnungseigentümer möglichst auf einen Nenner zu bringen. Der Verwalter ist schließlich auch der Mittler im oft schwierigen Spannungsfeld zwischen Eigentümer und Mieter.“
- Eigentümerversammlung inkl. Protokoll
- Wirtschaftsplan
- Hausgeldabrechnung
- Rundschreiben
- Aushänge
- Vorbereitung der Eigentümerversammlung
- Veranlassen von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen (Preisanfragen, Erstellen von Preisspiegeln, Beratung, Auftragsvergabe, Rechnungskontrolle)
- Belegprüfung
- Ortstermine
- Beiratsgespräche
- Korrespondenz und Verträge
Diese Leistungen sehen Sie in der Regel nicht
- Monatliche Sollstellung von Hausgeldbeträgen
- Verbuchen sämtlicher Geldein- und Ausgänge
- Überwachung von Zahlungseingängen
- Mahnen, ggf. Einleiten von Klagen bei Zahlungsrückstand
- Verwalten und Disponieren von Geldmitteln auf Girokonten, Festgeld- und Sparkonten
- Rechnungskontrolle
- Anweisen und Veranlassen von Zahlungen
- Errechnen und Anfordern von beschlossenen Sonderumlagen
- Erstellen von Abrechnungen und Wirtschaftsplänen
- Veranlassen von Heizkostenabrechnungen
- Erfassen von Verbrauchswerten (Heizölbestand, Wasser- / Stromverbrauch)
- Vorbereiten und Veranlassen von Handwerkerangeboten
- Ausschreibungen - bei Bedarf auch durch einen Architekten
- Angebotsspiegel
- Nachhalten von Terminen (Angebote, Auftragsausführungen, Mängelrügen, Gewährleistungsansprüche)
- Einweisen der Hausmeister
- Beschaffen öffentlich-rechtlicher Genehmigungen
- Abschluss von Wartungs- und Versicherungsverträgen
- Überwachung von TÜV-, Brandschutz-, Blitzschutzprüfungen (Aufzug, Öltank, Tiefgaragenlüftung, Rolltor, Heizung, Feuerlöscher etc.)
- Bearbeiten von Schlüsselbestellungen
- Schadensmeldungen bei Versicherungsfällen einschließlich Veranlassen der Schadensbeseitigung durch Handwerker und Abrechnen mit Versicherungen
- Vergeben / Überwachen von Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen einschließlich der Abrechnung
- Überprüfung von Mängeln ggf. mit Hilfe eines Sachverständigen
Korrespondenz mit Eigentümern
- Verhandeln mit Behörden, Hausmeistern, Lieferanten
- Bearbeiten von Beschwerden, Verstößen gegen die Hausordnung
- Maßnahme zur Fristwahrung oder zum Abwenden von Rechtsnachteilen für die Gemeinschaft
- Beraten von Eigentümern
- Abschluss von Verträgen (Wartungs-, Versicherungs-, Dienstleistungs-, Lieferverträge etc.)
- Terminabstimmung, Saalbestellung, Erstellen von Tagesordnung und Beschlussentwürfen zur Eigentümerversammlung
- Erstellen der Beschlussniederschrift einschließlich Versenden an alle Eigentümer
- Mitwirkung bei Gerichtsterminen
- Beschlussanfechtung, Hausgeldklagen